Barrierefreies Reisen: Kennzeichnung „Reisen für Alle“ zieht weitere Kreise

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Der barrierefreie Tourismus in Deutschland wächst weiter. Rund 2.800 Angebote, Einrichtungen und Urlaubsinspirationen sind derzeit nach dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ geprüft und ausgewiesen – von Beherbergungsbetrieben über Museen und Wanderwege bis zu Flughäfen und ganzen Tourismusorten. Das System hat zuletzt mehrere institutionelle Weichenstellungen erfahren, die das Angebot verbreitern und die Transparenz für Reisende mit Beeinträchtigungen erhöhen sollen.

Im Februar 2026 ist der neu einberufene Beirat von „Reisen für Alle“ erstmals zusammengekommen. Das Gremium, in dem Behindertenverbände, die Tourismuswirtschaft, Masterlizenznehmer, Erheber, der Bund und die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) vertreten sind, übernimmt die beratende Funktion des früheren Projektbeirats und soll Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems geben. Das berichtete die Fachplattform HOGAPAGE unter Berufung auf die Betreiber des Kennzeichnungssystems.

Wer dahintersteht

Seit Januar 2024 ist die Bayern Tourist GmbH (BTG) als Konzessionsnehmerin Betreiber sowie Koordinierungs- und Prüfstelle von „Reisen für Alle“. Konzessionsgeber und Inhaber aller Rechte am Kennzeichnungs- und Zertifizierungssystem bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ziel der Neuorganisation ist nach Angaben der Betreiber eine verlässlichere Prüfung und eine engere Verzahnung von Wirtschaft und Behindertenvertretungen.

„Mit dem Beirat kommen alle Interessensvertreter an einen Tisch und können Hinweise zum Voranbringen des Kennzeichnungssystems geben“, sagte BTG-Geschäftsführerin Isabella Hren laut HOGAPAGE. Reisen solle für alle selbstbestimmt möglich sein; „Reisen für Alle“ sei dabei ein wichtiges Instrument.

Die Erhebung erfolgt vor Ort durch ausgebildete Erheber – nicht als Selbsteinschätzung der Anbieter. Eine Prüfstelle bewertet die Daten anhand eines Kriterienkatalogs und vergibt eine von zwei Stufen: das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ für detaillierte, geprüfte Angaben und die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“, wenn Mindestanforderungen für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind. Die Informationen beziehen sich auf Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrer, Menschen mit Hör- und Sehbehinderung, blinde und gehörlose Menschen sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Warum das mehr Menschen betrifft, als man denkt

Nach den üblichen Schätzungen der Branche leben in Deutschland rund zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung, die auf verlässliche Informationen zur Nutzbarkeit touristischer Angebote angewiesen sind. Die Reichweite des Themas ist jedoch größer: Für etwa zehn Prozent der Bevölkerung ist Barrierefreiheit unentbehrlich, für rund 40 Prozent hilfreich und für nahezu alle komfortabel – etwa für Senioren, Familien mit Kindern oder Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, etwa nach einer Operation. Diese Einordnung stammt aus dem Umfeld der DZT und der Projektträger und wird in Fachbeiträgen regelmäßig zitiert.

Der touristische Rahmen dürfte den Bedarf weiter erhöhen. Deutschland verzeichnete 2025 mit 497,5 Millionen Gästeübernachtungen einen neuen Rekord, wie das Statistische Bundesamt im Februar 2026 mitteilte. Ein wachsender Markt erhöht den Druck, Angebote auch für größere, bislang schlechter erschlossene Gästegruppen zu öffnen.

Die DZT listet auf ihrem Portal „Germany Travel“ barrierefreie Reiseziele und Informationsangebote aller 16 Bundesländer. Zudem verweist sie auf die Arbeitsgemeinschaft „Leichter Reisen“, in der sich Städte und Regionen zusammengeschlossen haben, die barrierefreien Tourismus gezielt ausbauen. Ganze Orte und Regionen können inzwischen das Siegel „Barrierefreiheit geprüft“ tragen, sofern eine festgelegte Zahl konkreter Angebote für Gäste mit Behinderung vorliegt.

Was Reisende konkret nutzen können

Die Datenbank auf reisen-fuer-alle.de lässt sich nach Kategorie, Bundesland, Region und Art der Einschränkung filtern. Geprüft werden unter anderem Türbreiten, stufenlose Zugänge, Aufzüge, taktile Leitsysteme, induktive Höranlagen und Informationen in Leichter Sprache. Für die Reiseplanung heißt das: Angaben wie „stufenloser Zugang“ oder „80 cm Mindestbreite aller Durchgänge“ sind keine Werbeaussagen, sondern gemessene, geprüfte Werte.

Das Spektrum der erfassten Angebote ist breit. Neben Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sind Campingplätze und Wohnmobil-Stellplätze gelistet, dazu Gastronomie, Museen, Freizeitparks, Thermen, Rad- und Wanderwege, Bergbahnen sowie Stationen der An- und Abreise wie Bahnhöfe, Flughäfen und Bushaltestellen. Auch öffentliche WCs, Verleihstationen für Handbikes oder Rollstühle und Touristinformationen können geprüft sein. Wer etwa einen Wanderurlaub plant, filtert gezielt nach barrierefreien Themenwegen; wer eine Tagung organisiert, findet geprüfte Tagungshotels mit und ohne Übernachtung.

Wichtig für die Einordnung: Die Kennzeichnung „Information zur Barrierefreiheit“ bedeutet nicht, dass ein Angebot barrierefrei ist – sie besagt lediglich, dass verlässliche, vor Ort erhobene Daten vorliegen. Erst die Stufe „Barrierefreiheit geprüft“ zeigt an, dass Mindestanforderungen für die jeweilige Personengruppe erfüllt sind. Reisende sollten daher im Detail prüfen, für welche Gruppe – etwa Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Sehbehinderung – die Kennzeichnung gilt und ob die Erfüllung „teilweise“ oder „vollständig“ ausgewiesen ist.

Für Betriebe, die sich zertifizieren lassen wollen, ist der neue Beirat auch deshalb relevant, weil er die Weiterentwicklung des Kriterienkatalogs und der Kommunikation begleiten soll. Fachkreise sehen darin einen Schritt zu mehr Verbindlichkeit: Wer mit dem Siegel wirbt, muss die gemessenen Standards auch halten – und Reisende können sich darauf verlassen.

Am 4. März 2026 veranstaltet die DZT den 14. Tag des barrierefreien Tourismus. Die Fachtagung bringt Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden zusammen und behandelt unter anderem technologische Lösungen und Praxisbeispiele für inklusives Reisen. Die Veranstaltung gilt als zentraler Branchentreff zum Thema.

Quellen:

  • Reisen für Alle – Kennzeichnungssystem und Datenbank: reisen-fuer-alle.de
  • Deutsche Zentrale für Tourismus – Barrierefreie Reiseziele: germany.travel
  • HOGAPAGE – „Reisen für Alle stärkt barrierefreien Tourismus“ (Beirat, BTG, BMWK): hogapage.de
  • Statistisches Bundesamt – Tourismus 2025, Rekordübernachtungen: destatis.de

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